Das gehört ins Verfahrensverzeichnis (DSGVO) bei Verantwortlichen.
Verantwortliche führen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Als Bestandteile dieses Verfahrensverzeichnisses nennt die DSGVO insbesondere:
- Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten
- Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
- Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen
- gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland und die Dokumentierung geeigneter Garantien für den Datenschutz
- wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Wir arbeiten an einem Muster für das Verfahrensverzeichnis und stellen Ihnen dieses noch vor dem 25. Mai im MSC zur Verfügung.