Neuigkeiten von den Plattformen DAB BNP Paribas und Comdirect Bank

in der Zusammenarbeit mit der Vielzahl der über uns nutzbaren Plattformen ergeben sich regelmäßig Änderungen, wie man u.a. auch an der anstehenden Migration der AAB zur ebase sieht.

Grundsätzlich ist es unser großes Bestreben, durch eine weitreichende Digitalisierung der Prozesse, die Zusammenarbeit mit den einzelnen Plattformen für Sie so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Trotz zahlreicher Gespräche, die wir zur Vertretung Ihrer und unserer Interessen mit den einzelnen Plattformen führen, lassen sich aber auch gelegentliche Rückschläge nicht ganz vermeiden. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, Sie unverzüglich über die anstehenden Änderungen zu informieren, damit Sie Ihren Arbeits- und Beratungsalltag entsprechend organisieren können.

So hat uns DAB BNP Paribas darüber informiert, dass ab sofort keine Orders mehr akzeptiert werden, welche über das (smart)MSC generiert werden. Hintergrund ist die Verpflichtung der DAB-Nutzer zum Einsatz des Ex-ante-Kostenausweises der DAB, welcher nur über deren B3-System generiert werden kann und die vertraglich fixierte Pflicht dem Kunden ein Ex- Ante Kostenausweis vor Ordererstellung zur Verfügung zu stellen.. Trotz mehrfacher Intervention unsererseits akzeptiert die DAB die Verwendung unseres Ex-ante-Kostenausweises als  nicht. Aus diesem Grund mussten wir mit sofortiger Wirkung sämtliche Orderformulare der DAB im (smart)MSC sowie den FAX-Weg für Orders von uns zur DAB deaktivieren und müssen Sie bitten, den oben beschriebenen Orderweg zu berücksichtigen. Um Ihnen weiterhin eine Dokumentation der Orders im (smart)MSC zu ermöglichen, arbeiten wir dzt. an einer Lösung, Ihnen die „alten“ DAB-Formulare mit einem entsprechenden Hinweis, dass keine Weiterleitung durch uns erfolgen kann/darf, wieder zur Verfügung zu stellen.

Daneben hat die comdirect begonnen, Ihren Kunden sog. „Kanalzuschläge“ zu belasten. Diese sind in der Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses der comdirect vom 14.09.2019 begründet. Damals wurden Telefon-/Fax-/Briefzuschläge von € 4,90 u.a. für die „Erteilung/Änderung/Löschung Freistellungsauftrag“ sowie „Einrichtung/Änderung/Löschung Geldsparplan/Wertpapiersparplan“ eingeführt. Aufträge, die online erteilt werden, sind nach wie vor kostenlos. Diese Kanalzuschläge wurden in der Vergangenheit nicht oder nur gelegentlich berechnet. Aufgrund einer Änderung in den internen Bearbeitungsabläufen bei der comdirect erfolgte zuletzt eine regelmäßige Belastung der Gebühr, woran die comdirect auch künftig leider festhalten wird. Wichtig in diesem Zusammenhang:

  • Auch wenn Sie die entsprechenden Aufträge über das MSC erfassen, werden diese im Hintergrund per FAX an die comdirect geroutet, da bislang keine entsprechende Schnittstelle besteht. Die comdirect stellt uns leider keine IT – Kapazitäten bereit, den von anderen Plattformen gewohnten elektronischen Weg darstellen zu können
  • Die Argumentation der comdirect für die Berechnung der Gebühr ist, dass diese Vorgänge nicht zwingend vom jeweiligen Finanzberater beauftragt werden müssen und der Kunde diese auch selbst online über sein comdirect-Zugang direkt und kostenlos erfassen kann.
  • Auf Nachfrage bzw. bei Reklamation wird der „Kanalzuschlag“ dzt. erstattet.