MAKLERSERVICECENTER
Das Maklerservicecenter (MSC) ist eine Java-basierte CRM-, Beratungs- und Vertriebssoftware für Finanzdienstleistungsunternehmen jeglicher Größe.
Mithilfe des Maklerservicecenters betreuen Sie Ihre Kunden durch eine umfangreiche und zentrale Datenbank optimal und gestalten und überwachen Ihre Geschäftsprozesse effizient. Höhere Produktivität, verbesserter Workflow bei gleichzeitiger Beachtung aller rechtlichen Anforderungen garantieren ein hohes Maß an Zufriedenheit bei mehr als 5.000 Nutzern.
DIE WICHTIGSTEN FUNKTIONEN IM ÜBERBLICK
UNTERNEHMENSSTEUERUNG
Unternehmenssteuerung ist eine wesentliche betriebswirtschaftliche Aufgabe, die völlig unabhängig von der Unternehmensgröße mit dem MSC einfach gewährleistet wird. Behalten Sie alle Kennzahlen Ihrer Firma im Blick, steuern Sie Ihre Vertriebsaktivitäten, delegieren Sie Aufgaben und Rechte und agieren Sie flexibel und schnell.
CRM – FUNKTIONALITÄTEN
Leistungsstarke CRM-Funktionalitäten helfen Ihnen, eine großartige Beziehung zu Ihren Kunden aufzubauen und dauerhaft zu pflegen. Organisieren Sie Ihre Kontaktinformationen und alle Daten an einem zentralen Ort, behalten Sie den Überblick über Ihre komplette Kommunikation und agieren Sie rechtssicher und datenschutzkonform.
Ob Kontaktinformationen, E-Mails, Telefongespräche, Dokumente oder Notizen. Jeder Mitarbeiter hat somit Zugriff auf alle wichtigen Kundeninformationen.
BERATUNGSSOFTWARE
Egal ob Anlageberatung, Finanzierung, Vermittlung und Abschluss von Versicherungen – mit dem Maklerservicecenter vereinfachen Sie Ihren kompletten Beratungsprozess. Vernetzen Sie Kundendaten mit Produktinformationen und gestalten Sie ein professionelles Angebot auf höchstem Niveau.
INFORMATIONSCENTER
Halten Sie Ihre Mandanten mit aktuellen, umfassenden Finanzinformationen zu allen relevanten Geschehnissen am Kapitalmarkt auf dem Laufenden. Übermitteln Sie monatliche Marktberichte, ausführlichen Quartalsreports oder personalisierte Einzeldokumente.
PRODUKTWISSEN
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs. 1 BGB) ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Daher ist es unabdingbar diese Schadenersatzforderungen durch eine Private Haftpflichtversicherung abzusichern. Unserer Einschätzung nach handelt es sich um eine existenzielle Absicherung.
Neben der Leistung bei gerechtfertigten Ansprüchen (Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden) werden auch nicht gerechtfertigte Ansprüche durch die Private Haftpflichtversicherung abgewehrt. Insoweit ist die Private Haftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung.
Versicherungsschutz in der Privaten Haftpflichtversicherung kann je nach Bedarf für Einzelpersonen oder ganze Familien abgeschlossen werden.
Versichert sind z.B. Mietsachschäden, Verlust von fremden Schlüsseln oder die Verursachung eines Unfalls als Fußgänger
Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie persönlich für Schäden, die Sie verursachen. Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Versichert sind z.B.: in Polizist, der bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen unbeteiligten Passanten verletzt oder ein Gemeindearbeiter, der Mäharbeiten nicht ausreichend absichert und durch umherfliegende Steine einen vorbeikommenden Fahrradfahrer verletzt.
Als Hunde- und Pferdebesitzer haften Sie nicht nur für Schäden, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden, sondern Sie können auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn sich z.B. jemand vor dem Tier erschrickt und sich verletzt.
Besitzer von Hunden oder Pferden sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Versichert ist z.B.: ein Hund, der einen Menschen beißt und verletzt oder ein Pferd, welches entläuft und einen Sach- oder Personenschaden verursacht.
Als Bauherr können Sie nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten Schaden zufügt, und den Pflichten nicht nachgekommen wurde. Daher ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung für einen Bauherren elementar wichtig.
Versichert ist z.B. eine nicht ausreichende Baustellensicherung und durch einen Sturz kommt jemand zu schaden.
Als Besitzer eines nicht selbst genutzten Haus/Gebäudes oder Grundstückes können Sie nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden. Die Absicherung über die Private Haftpflichtversicherung reicht für diesen Fall nicht mehr aus. Daher wird die Absicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter in Form einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unabdingbar.
Versichert ist z.B. Personenschäden, die auf Grund eines nicht ordnungsgemäß geräumten Gehwegs (Schnee/Eis) verursacht wurden.
Bei der Jagd-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Als Jäger wird diese Versicherung benötigt, um bei der Jagdbehörde den Jagdschein zu lösen.
Versichert sind z.B. Personen- oder Sachschäden, welche aus einem versehentlich ausgelösten Schuss resultieren.
Software
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Abwicklungsleitfaden
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