PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

PRODUKTWISSEN

Von der privaten Krankenversicherung im heutigen Sinne kann seit 1883 gesprochen werden. Grundlage für die private Krankenversicherung war, dass bestimmte Personenkreise in der Pflichtversicherung der GKV nicht einbezogen wurden und somit gezwungen waren eine Versicherungseinrichtung auf privatwirtschaftlicher Grundlage zu bilden. Im ersten Schritt war die Entwicklung der privaten Krankenversicherung in Einrichtungen mit berufsständischem Charakter zu beobachten. Vor allem die Beamte, welche nicht gesetzlich versicherungspflichtig waren trugen maßgeblich zur Entwicklung der privaten Krankenversicherung bei.

  • Private Krankenversicherungen werden von privatrechtlichen Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (AG) oder einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) betrieben
  • Private Krankenversicherungen werden durch einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Versicherungsnehmer definiert
  • Privaten Krankenversicherungen unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Berechnung der Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung beruhen auf dem Äquivalenzprinzip. Die Beitragskalkulation ist abhängig vom Umfang der Leistungen, dem Alter des Versicherungsnehmers und vom Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn. Für den Gesundheitszustand können dann entsprechend Risikozuschläge erhoben werden sowie Alterungsrückstellungen beim Beitrag mit einkalkuliert werden. Mit einer individuell vereinbarten Selbstbeteiligung kann der Beitrag zusätzlich maßgeblich beeinflusst werden.

Die private Krankenversicherung definiert sich nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherungsnehmer muss die vom Leistungserbringer ausgestellten Rechnungen direkt bezahlen und bei seiner privaten Krankenversicherung zur vorbehaltlichen Erstattung einreichen. Ein deutlicher Vorteil ist, dass durch die Einsicht der Rechnung eine klare Transparenz, sowie ein Kostenbewusstsein geschaffen wird und auch eine Kontrolle der abgerechneten Leistungen stattfinden kann.

In der privaten Krankenversicherung können sich alle Personen versichern, welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden müssen unter der Voraussetzung, dass die Annahmepolitik der privaten Krankenversicherung einen Versicherungsschutz bietet.

Software

Smart Compare – der Spartenübergreifende Vergleichsrechner

Mit Hilfe von Smart Compare besteht die Möglichkeit eine Konzeptberatung als auch eine anlassbezogene Beratung – begrenzt auf die vorgegebenen Sparten – durchzuführen. Geeignet ist dieses Tool, wenn dem Kunden ein herausragender Service geboten werden soll und dabei noch möglichst zeiteffizient gearbeitet werden soll. Damit können Kundengespräche noch fokussierter gestaltet werden und es kann den gesamten Beratungsprozess begleiten.

Selbstverständlich bietet Smart Compare auch die Möglichkeit die Gesellschaften und Tarife objektiv zu vergleichen. Dies ist sowohl leistungsseitig als auch prämienseitig möglich.

Die webbasierte Analyse- und Vergleichslösung für Lebensversicherung, Krankenversicherung, Sachversicherung und Kfz ermöglicht es Ihnen mit nur wenigen Klicks ein Angebot, ein Vergleich, ein Abschluss oder ein Exposé.

 Smart Compare:

  • Smarte Datenerfassung – die einmalige Eingabe eines Kunden genügt zur Durchführung von Analyse, Beratung und Dokumentation (Übernahme von Kundendaten aus dem MaklerServiceCenter möglich)
  • Auf einen Blick – Gegenüberstellung von Tarif- und Leistungsmerkmalen für die Sparten LV, KV, Sach und Kfz
  • Schnell – Erstellung von Angeboten, Vergleichen, Analysen, Vertragsübersichten, Vorher-Nachher-Übersichten und Exposees

Abwicklungsleitfaden

Der vom Kunden unterzeichnete Antrag, welcher über die (Vergleichs-)Software erstellt wurde,
leitet die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH – in Ihrer Funktion als Servicedienstleister – an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weiter.

Dazu sind die nachfolgenden Schritte erforderlich:

1. Anlage des Vertrages im MaklerServiceCenter (MSC)

2. Der neue Vertrag ist erfolgreich angelegt und es gibt
zwei Möglichkeiten den Antrag für die Firmenpolice ins MSC hochzuladen

2.1 Möglichkeit 1: Upload per PDF Deckblatt –
für Anträge, die in Papierform vorliegen

2.2. Möglichkeit 2: Einzelupload –
für Anträge die in PDF – Dateiform vorliegen

Service

Haben Sie gezielte Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da!

Seine Dienstleistung definiert sich in der Angebots- und Verkaufsphase für Neukunden und Bestandskunden mit Bedarf in der Krankenversicherung:

  • Überprüfung von Privaten Krankenvollversicherungen inkl. deren Ausfinanzierung im Alter
  • Private Krankenzusatzversicherung (Zahn, Ambulant, Stationär, Pflege)
  • Kostenloser Angebotsservice
  • Hilfestellung bei Vorerkrankungen oder Spezialfällen (Risikovorabanfragen)
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Spezialkonstellationen im Grenzgängergeschäft Schweiz
  • Gesellschaftsinterne Tarifwechsel §204 VVG auf individuelle Anfrage
  • Bei Bedarf Hilfestellung in der Leistungsabwicklung
  • Unterstützung in komplexen Leistungsfällen ggf. mit Ombudsmann-Beschwerden oder Vermittlung von Fachanwälten

Produktnews

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Schulungsfilme

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