PRODUKTWISSEN
Die Riester-Rente ist innerhalb des 3-Schichten-Modell der 2. Schicht der „geförderten Zusatzversorgung“ zugeordnet. Es handelt sich um ein im Jahr 2001 eingeführtes, staatlich gefördertes Produkt und wird im Regelfall in Form einer zertifizierten, kapitalgedeckten Rentenversicherung, abgeschlossen. Die Möglichkeit die Vorzüge der Riester-Rente in Anspruch zu nehmen geht neben der privaten Altersvorsorge auch in der betrieblichen Altersvorsorge oder über den sogenannten „Wohn-Riester“ im Bausparbereich.
Die Riester-Rente ist das Ergebnis, um die bei der Rentenreform 2001 durchgeführten Rentenkürzungen abzufedern. Ziel war es mit staatlicher Unterstützung allen Personen die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen die Möglichkeit zu bieten „zu riestern“.
Die die meisten förderberechtigten Personen in der Riester-Rente werden zu nachfolgenden Personenkreisen gezählt: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Personen (mit gewissen Voraussetzungen), die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten und auch Ehegatten von Begünstigten die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
Zum nicht förderberechtigten Personenkreis gehören: Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, selbstständig Tätige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, geringfügig Beschäftigte die den Arbeitgeberbeitrag zu Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken, Bezieher einer Rente wegen Alters oder Bezieher einer Leistung der Grundsicherung, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Aufgrund der staatlichen Bezuschussung der Vorsorgepläne lohnen sich Riester-Renten vor allem aufgrund der Zulagen und der Steuervorteile.
Zählt man zum förderberechtigten Personenkreis, so erhält man eine sogenannte „Zulage“ vom Staat. Unter der Voraussetzung, dass man mindestens 4 % seiner Einkünfte (maximal 2100 € abzüglich Zulage) pro Jahr in seinen Riestervertrag einzahlt, erhält man seit 1. Januar 2018 175 € jährliche Grundzulage. Für Kinder, welche nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden erhält man zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 € pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder liegt die Zulage bei 185 € pro Jahr).
Neben den Zulagen kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung seine Eigenbeiträge in den Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe bis maximal 2100 € geltend machen. Die Höhe des Steuervorteils hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Die Differenz zwischen den steuerlichen Auswirkungen des Sonderausgabenabzugs und der bereits erhaltenen Zulage wird von der Einkommensteuer abgezogen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass kinderreiche Familien von den Zulagen profitieren und Alleinstehende eher vom Steuervorteil profitieren.
Die Auszahlphase beginnt im Regelfall zeitgleich mit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Rentenversicherung frühestens jedoch mit 60 Jahren.
Gesetzlich garantiert ist, dass mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge und der erhaltenen Zulage in der Auszahlphase zur Verfügung stehen muss.
Die steuerliche Förderung in der Ansparphase hat zur Folge, dass die Einkünfte aus den Riesterverträgen im Rentenalter nachgelagert versteuert werden müssen.
Software
Metasolution 4 – der Spartenübergreifende Vergleichsrechner
Mit Hilfe von Metasolution 4 besteht die Möglichkeit eine Konzeptberatung als auch eine anlassbezogene Beratung – begrenzt auf die vorgegebenen Sparten – durchzuführen. Geeignet ist dieses Tool, wenn dem Kunden ein herausragender Service geboten werden soll und dabei noch möglichst zeiteffizient gearbeitet werden soll. Damit können Kundengespräche noch fokussierter gestaltet werden und es kann den gesamten Beratungsprozess begleiten.
Selbstverständlich bietet Metasolution 4 auch die Möglichkeit die Gesellschaften und Tarife objektiv zu vergleichen. Dies ist sowohl leistungsseitig als auch prämienseitig möglich.
Die webbasierte Analyse- und Vergleichslösung für Lebensversicherung, Krankenversicherung, Sachversicherung und Kfz ermöglicht es Ihnen mit nur wenigen Klicks ein Angebot, ein Vergleich, ein Abschluss oder ein Exposé.
Metasolution 4:
- Smarte Datenerfassung – die einmalige Eingabe eines Kunden genügt zur Durchführung von Analyse, Beratung und Dokumentation (Übernahme von Kundendaten aus dem MaklerServiceCenter möglich)
- Auf einen Blick – Gegenüberstellung von Tarif- und Leistungsmerkmalen für die Sparten LV, KV, Sach und Kfz
- Schnell – Erstellung von Angeboten, Vergleichen, Analysen, Vertragsübersichten, Vorher-Nachher-Übersichten und Exposees
Metasolution 4 – Berechnung Riesterrente
Abwicklungsleitfaden
Der vom Kunden unterzeichnete Antrag, welcher über die (Vergleichs-)Software erstellt wurde, leitet die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH –
in Ihrer Funktion als Servicedienstleister – an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weiter.
Dazu sind die nachfolgenden Schritte erforderlich
1. Anlage des Vertrages im MaklerServiceCenter (MSC):
2. Der neue Vertrag ist erfolgreich angelegt und es gibt zwei Möglichkeiten
den Basisrenten Antrag ins MSC hochzuladen
2.1 Möglichkeit 1: Upload per PDF Deckblatt –
für Anträge, die in Papierform vorliegen
2.2. Möglichkeit 2: Einzelupload –
für Anträge die in PDF -Dateiform vorliegen
Service
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Wir sind gerne für Sie da!
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