Canada Life Makler-Stammtisch zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab Januar 2022 Ihre Anmeldung
Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner, |
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der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss wird ab 01.01.2022 auch für Entgeltumwandlungen vor 2019 verpflichtend. Er gilt dann auch für Alt-Verträge.
Dies stellt Ihre Firmenkunden, die noch nicht aktiv geworden sind, vor einige Herausforderungen. Machen Sie die Pflicht Ihrer Kunden zur Kür und präsentieren Sie sich bestens informiert! Wir helfen Ihnen dabei, gemeinsam mit Ihren Firmenkunden den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss umzusetzen. Dazu lade ich Sie recht herzlich zu unserem ersten richtigen Maklerstammtisch im Jahr 2021 ein. Für unsern gemeinsamen Austausch und Dialog rund um das Thema „verpflichtender Arbeitgeberzuschuss“ habe ich für Sie unseren bAV-Spezialisten Björn Rehm gewinnen können. Inhalt des Maklerstammtisches:
Im Anhang finden Sie noch einmal die wichtigsten Informationen im Überblick: |
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Für Ihr leibliches Wohl wird natürlich auch gesorgt. Im Anschluss an den Workshop lade ich Sie gerne noch zum gemütlichen Mittagessen ein.
Ich freue mich, Sie auch dieses Mal wieder zu meinem „Makler-Stammtisch“ begrüßen zu dürfen. Aufgrund von Covid-19 ist die Teilnehmeranzahl streng auf 15 Personen limitiert. Wir bitten sie, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten! |
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