Liebe Versicherungsmaklerrinnen und -makler,
liebe Mandantinnen und Mandanten,
der ungeregelte BREXIT stellt nach wie vor ein großes Problem für die Versicherungsbranche und für die Kunden englischer Altersversorgungsprodukte dar. Die EIOPA hat sich am 19. Februar 2019 zu diesem Problembereich geäußert, allerdings leider nur auf Englisch. Die EIOPA Recommendation vom 19.2.2019 finden Sie hier.
Es wird derzeit erwogen, ob die BaFin eine Sonderbefugnis im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erhalten soll. Diskutiert wird wohl die Einfügung eines Paragrafen 66a VAG.
Eine solche gesetzliche Regelung könnte zur Folge haben, dass Verträge englischer Versicherer für den Zeitraum der letzten 21 Monate im Rahmen dieser Übergangsfrist rückabgewickelt werden können.
Weil wir von vielen Maklern auf dieses Thema angesprochen werden wurden, könnte zumindest für diesen Zeitraum eine mögliche temporäre Lösung entstehen.
Ansonsten schätzen wir die Rechte der Versicherungsnehmer leider als schlecht ein, wenn der Kunde durch den BREXIT – wenn auch nur mittelbar – rechtlich schlechter gestellt wird. Wir können nur auf unseren aktuellen Artikel verweisen, den Sie auf unserer Internetseite zu diesem Themenbereich finden.
Wir hoffen, dass dieser kurze vorläufige Information für Sie und Ihre Kunden von Interesse ist!
Es grüßt Sie ganz herzlich,
Ihr,
Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht